Grundsätzlich darf in Deutschland jeder approbiert Arzt dermale Filler (z.B. Hyaluronsäure) oder das Medikament Botulinum Toxin spritzen. Ob Kinderarzt, Internist oder Urologe, jeder Mediziner hat die Erlaubnis zu injizieren bzw. in Kursen das Unterspritzen sowie das Botox spritzen zu lernen. Deshalb gibt es mittlerweile Ärzte, die außerhalb ihres eigentlichen Fachgebietes diesbezüglich tätig sind, was für die Patienten ein hohes Risiko für schlechte Ergebnisse oder gar Deformitäten sein kann. Zwar können in Wochenendkursen Unterspritzungen erlernt werden, jedoch fehlen den nicht spezialisierten Fachärzten häufig die anatomischen Kenntnisse sowie die praktische Erfahrung und sie haben zu wenig Know-how im Umgang mit Risiken oder möglichen Nachwirkungen und können ihren Patienten keinen fachärztlichen Qualitätsstandard bieten.
Die modernen Faltenunterspritzungen zur Erhaltung von Schönheit oder Jugend erreichen auch in Deutschland eine immer stärkere Akzeptanz. Doch bietet dieser Boom der vermeintlich einfachen Behandlungen einen hohen finanziellen Anreiz für Berufsgruppen, die diese Unterspritzungen gar nicht durchführen dürfen. Das Unterspritzen mit Botulinum Toxin oder Hyaluronsäure ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde und erfordert medizinische Fachkenntnisse. Unterspritzungen sind mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Aufgrund der Gefährlichkeit ist es daher unerlässlich, genaueste Kenntnisse über den Aufbau der Haut, den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen, Muskelsträngen und die spezielle Gesichtsanatomie zu haben.
Schon geringste Ungenauigkeiten bei der Injektion von Botulinum Toxin zum Beispiel können zu Asymmetrien oder Gesichtslähmungen führen. Bei der Unterspritzung mit Hyaluronsäure sind ebenfalls erhebliche Folgeschäden zu erwarten, wenn die Behandlung von unsachgemäßer Hand ausgeführt wird, wie z.B. Hautnekrosen (Absterben des Areals), Ischämien (Durchblutungsausfall im Gewebe) Embolien bis hin zu Erblindungen.
Hier ist die Sachlage ganz einfach! Laut Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.2.2012 ist das Falten unterspritzen für Kosmetikerinnen VERBOTEN. Jede Kosmetikerin, die dennoch Hyaluron o.ä Substanzen unter die Haut bringt, macht sich strafbar.
Heilpraktiker dürfen laut §1 des HeilpG Faltenunterspritzungen vornehmen. Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch informieren, dass dieses Gesetzt seit 1939 Bestand hat. Es ist allgemein bekannt, dass die Führer des Dritten Reichs große Verfechter der Naturheilkunde waren und daher dem Status des Heilpraktikers eine arztähnliche Bedeutung verschafft haben.
Was bedeutet das heute? In der Verwendung moderner Medizinprodukte wie z.B. Hyaluronsäure? Nur weil der Heilpraktiker Injektionen setzten darf, darf er auch Faltenunterspritzungen durchführen? Er darf es – zumindest mit Hyaluronsäure, denn Botulinum Toxin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und somit nur den Ärzten vorbehalten. Aber haben Heilpraktiker dieselben tiefgehenden anatomischen Kenntnisse wie Plastische Chirurgen? Diese Frage dürfen Sie sich gerne selbst beantworten.
Leider sehen wir in unserer SOS Expertensprechstunde viel zu oft missglückte Behandlungen mit Hyaluronsäure, die unsachgemäß ausgeführt wurden und es ist nicht immer möglich, diese Fehler zu korrigieren.
Zahnärzte verfügen über die ‚Approbation der Zahnheilkunde. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Faltenunterspritzungen oder Botulinum Toxin über den ‚Lippenrotbereich‘ hinaus durchzuführen, es sei denn Sie haben eine zusätzliche ärztliche Approbation.
Der Schönheitsmarkt verspricht easy unkomplizierte Botox-Partys oder Lippenaufspritzung zu Schnäppchenpreisen. Die Patienten wissen meist nicht, wer die Behandlung durchführt oder welches Produkt verwendet wird. Sie sind auch nicht im Geringsten über Risiken aufgeklärt. Es geht um Ihre Gesundheit! Es geht um Ihr Gesicht! Lassen Sie sich von vermeintlichen Angeboten nicht täuschen, denn hinterher zahlen Sie meistens drauf. Suchen Sie sich einen erfahrenen Behandler, vorzugsweise im im Fachbereich der Ästhetischen und Plastischen Chirurgie und lassen Sie zunächst eine genaue Gesichtsanlayse vor Ihrer Wunschbehandlung erstellen. Eine seriöse Ärztin wie Dr. Simone Hellmann klärt Sie über alle Möglichkeiten und auch Unmachbarkeiten ausführlich und ehrlich auf und wird eine anschließende Behandlung mit langjähriger Erfahrung und Sorgfalt durchführen.
Das injizierte Produkt ist zwar wichtig, aber viel wichtiger ist die Expertise Ihres Arztes und die genaue Kenntnis über die Möglichkeiten der Verwendung des jeweiligen Produktes, insbesondere im Zusammenhang mit der individuellen Patientenanatomie. Wir sprechen hier international von den drei „P“ des Erfolges – „physician, product and patient“. Nur wenn alle drei Faktoren stimmen, lässt sich ein optimales Ergebnis erzielen.
Bei einem erfahrenen, seriösen Behandler werden diese Dinge niemals auftreten; seien Sie achtsam!
Eine Faltenunterspritzung ist keine kosmetische Maßnahme, sondern eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Dr. Simone Hellmann ist als Plastische Chirurgin bei all ihre Behandlung immer auf die Sicherheit der Patienten bedacht. Der internationale Filler-Markt verändert sich rasant. Durch weltweite Kongressbesuche ist Dr. Hellmann daher stets up-to-date, was die wissenschaftlichen Entwicklungen betrifft. Doch nicht nur perfekte Techniken bei der Faltenbehandlung sind wichtig, auch das Komplikationsmanagement muss vorhanden sein. Denn wenn es zu einer Nebenwirkung kommt, ist die richtige Diagnose und umgehende Behandlung unerlässlich. Wir wagen daher zu fragen: Welche der o.g. Berufsgruppen sind in der Lage diese Nebenwirkungen schnell und adäquat zu erkennen und zu behandeln?
Unser Appell an Sie: schauen Sie bei der Arztwahl nach Erfahrung und Qualifikation Ihres Arztes und lassen sie sich nicht von vermeintlichen Dumpingpreisen locken. Die qualifizierte Ausübung der Faltenbehandlung ist eine seriöse Behandlung, die ihren – nach der Gebührenordnung für Ärzte erstellten – Preis hat.
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