Die moderne Faltenbehandlung befasst sich heutzutage nicht mehr allein mit der Korrektur der einzelnen Falte, sondern sieht das Gesicht und den Prozess der Gesichtsalterung im Ganzen. Falten können auf unterschiedliche Weise korrigiert, angehoben oder geglättet werden. Oftmals geht es auch um das Ausgleichen von verloren gegangenem Volumen in der mittleren Gesichtspartie. Anhand von uns in der Praxis professionell angefertigter Fotos von Ihnen erhalten Sie Ihre individuelle Beratung durch Ihre Expertin Dr. Simone Hellmann. Sie erstellt in Abstimmung mit Ihnen einen möglichen Behandlungsplan, der Ihre individuelle Faltenbehandlung aufzeigt und Ihren Weg zur Verschönerung unterstützt. Die Faltenbehandlung kann sowohl mit Hyaluronsäure-Fillern, Botox® oder durch straffende Kollagen-Booster Behandlungen durchgeführt werden.
Die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure wirkt dem Einsinken verschiedener Hautpartien und der Bildung von Falten entgegen. Zertifizierte und sichere Hyaluronsäurefiller füllen die Falten aus der Tiefe wieder auf und geben der Haut ihre Jugendlichkeit zurück.
Seit 2014 ist das ‚Natural Soft Lift by Dr. Simone Hellmann®’ eine zugelassene europäische Marke im Bereich der ganzheitlichen Faltenbehandlung und darüber hinaus der ästhetischen Prävention. Anhand von Foto- und Videoaufnahmen des Patienten entwickelt Dr. Simone Hellmann einen langfristigen Behandlungsplan, der sowohl die Behandlung mit Botox®, die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure aber auch operative Behandlungsmöglichkeiten beinhalten kann. Die langsame Umsetzung des Beautyplans ermöglicht einen natürlichen Weg zu neuer Frische und Verschönerung.
Im August 2021 folgendes Urteil des Landgerichts Frankfurt gefällt: „Ein instrumenteller Eingriff liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung durch eine Unterspritzung vorgenommen wird.“ | Az. 3 -06 O 16/21
Dies bedeutet, dass es nach Auffassung des Gerichts auch bei einer Unterspritzung, z.B. mit Hyaluronsäure, um einen operativ-plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des § 11 HWG (Heilmittelwerbegesetzt) handelt. Daher darf auch bei diesen Behandlungen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden.