Vorher Nachher Fotos

Leider ist es seit April 2008 durch das Heilmittelwerbegesetz verboten, im Internet wie bisher Vorher-/Nachher-Bilder unserer Operationen zu zeigen, da dies als unlautere Werbung gilt. Selbstverständlich werden wir Ihnen jedoch im Rahmen Ihres persönlichen Beratungstermins dieses Fotomaterial zu Ihrem individuellen kosmetischen Problem demonstrieren und erläutern.

Des Weiteren wurde im August 2021 folgendes Urteil des Landgerichts Frankfurt gefällt: „Ein instrumenteller Eingriff liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung durch eine Unterspritzung vorgenommen wird.“ | Az. 3 -06 O 16/21

Dies bedeutet, dass es nach Auffassung des Gerichts auch bei einer Unterspritzung, z.B. mit Hyaluronsäure, um einen operativ-plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des § 11 HWG (Heilmittelwerbegesetzt) handelt. Daher darf auch bei diesen Behandlungen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden.

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